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Frank Wolf (Staffbase) über die richtige Argumentation zur Einführung einer Mitarbeiter-AppMitarbeiter-Apps und Betriebsrat: Ein sensibles Thema. Das Betriebsverfassungsgesetz erlaubt Betriebsräten ein Mitbestimmungsrecht und diese sind meist skeptisch. Frank Wolf von Staffbase skizziert die wichtigsten Fragen und Argumente für die Einführung einer Mitarbeiter-App.

Das Betriebsverfassungsgesetz erlaubt Betriebsräten ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von „technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“. Mitarbeiter-Apps sind in den allermeisten Fällen nicht dazu bestimmt, Verhalten oder Leistung zu überwachen, sondern sollen alle Mitarbeiter erreichen, besser Informieren und Beteiligung ermöglichen. Viele Betriebsräte werden deshalb beim genaueren Hinsehen feststellen, dass eine Mitarbeiter-App sehr gut zu Ihrer Agenda im Unternehmen passt:

Die wichtigsten Vorteile aus Sicht des Betriebsrats:

Gleichberechtigung: Alle Mitarbeiter haben Zugriff. Damit wird der oft tiefe digitale Graben überwunden, der viele Unternehmen heute teilt: auf der einen Seite Mitarbeiter am Schreibtisch mit Emails, Intranets und Direktfeedback zum Management via CEO-Blog und auf der anderen Seite Kollegen in der Produktion, die einmal im Quartal eine Mitarbeiterzeitung bekommen.

Transparenz: Alle Mitarbeiter haben nun besseren Zugriff auf aktuelle Informationen, Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und Services wie Zeitkonto oder Urlaubsplanung.

Teilhabe: Alle Mitarbeiter können Feedback (z.B. über Kommentare) geben und an Umfragen teilnehmen.

Mitarbeiter-Vorteile: Oft existieren Mitarbeiter-Rabattprogramme, die durch den Betriebsrat selbst initiiert werden. Eine App kann die Reichweite und Aktualität solcher Vergünstigungen deutlich steigern. Auch das in Intranets oft sehr erfolgreiche Schwarze Brett (Suche und Biete) fällt in diese Kategorie und steht nun erstmals allen Mitarbeitern offen.

Informationen des Betriebsrats: Der Betriebsrat selbst hat ein großes Interesse seine eigene Arbeit darzustellen. Viermal im Jahr müssen Betriebsversammlungen durchgeführt werden, aber viele Mitarbeiter verpassen diese Gelegenheiten durch verteilte Standorte oder Schichtarbeit. Ein eigener Kanal in der App ist für den Betriebsrat also sehr attraktiv.

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Das Thema Mitarbeiter-App ist sehr neu, deshalb wird ein guter Betriebsrat seiner Aufgabe nachkommen und berechtigte Fragen stellen:

Die wichtigsten Fragen des Betriebsrats:

Ist das freiwillig? In den allermeisten Fällen sind Mitarbeiter-Apps freiwillig. Das gilt insbesondere, wenn Mitarbeiter eigene Geräte benutzen sollen (Bring Your Own Device).

Findet eine Überwachung von Verhalten oder Leistung der Nutzer statt? Nein, Nutzerdaten sind auf individueller Basis nicht auswertbar. Am besten ist hier den Betriebsrat frühzeitig in die Plattform einzuladen und klar zu zeigen, dass es keine solchen Reports gibt.

Zugriff nur über eigenes Smartphone? Der Hintergrund dieser Frage ist die Suche nach Alternativen, wenn Mitarbeiter kein Smartphone besitzen. Eine gute Lösung ist hier die Verfügbarkeit über einen (privaten) PC oder ein betrieblich bereitgestelltes Terminal.

Abgrenzung Arbeit und Freizeit? Die wichtigste Antwort auf diese Frage ist die Freiwilligkeit (siehe oben). Dazu kommt hier oft noch eine Regelung zu den Push-Nachrichten. Beispielsweise kann in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden, dass nur an Wochentage in der Kernarbeitszeit Push Nachrichten von zentralen Redakteuren ausgelöst werden sollen.

Schutz personenbezogener Daten? Hier geht es vor allem um die Einhaltung des Prinzips der Datensparsamkeit. Werden in der App nur wenige, wirklich nötige Mitarbeiterdaten gespeichert und entsprechend gut vor Missbrauch geschützt?Frank Wolf ist Mitgründer und Geschäftsführer der Staffbase Mitarbeiter-App. Nach 7 Jahren Digitalberatung bei Accenture hat er über viele Jahre für die T-Systems den Bereich Intranet-Beratung aufgebaut und zahlreiche Unternehmen bei der Formulierung ihrer Intranet-Strategie unterstützt. Mit Büros in Chemnitz und New York unterstützt Staffbase heute mehr als 150 Unternehmen auf vier Kontinenten bei der Digitalisierung ihrer internen Kommunikation und der Optimierung ihrer Employee Experience. Mitarbeiter-Apps und BetriebsratFrank Wolf spricht auf der Tagung Interne Kommunikation der SCM am 3. Mai 2018.
Seine Round Table Session trägt den Titel „Eine App für alle Mitarbeiter – Wie funktioniert das in der Praxis?“. Melden Sie sich noch heute an, wenn Sie mehr erfahren wollen zum Thema der Tagung „Medien – Content – Resonanz: Drei Dimensionen erfolgreicher interner Kommunikation“.

Jetzt zur Tagung anmelden

Wer sich weiter zum Thema Mitarbeiter-Apps und Betriebsrat informieren will, findet Antworten beim Webinar „Mitarbeiter-App und Betriebsrat: Wie Sie Ihren Betriebsrat von einer Mitarbeiter-App überzeugen“ von Staffbase am 8. Mai 2018. Außerdem gibt es eine interaktive Session zum Thema auf dem Staffbase Summit am 26. / 27. April 2018.

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