Digitale Transformation
3.-5. Juni 2024 | Frankfurt 📣 Jetzt anmelden 📣
Digitale Transformation
3.-5. Juni 2024 | Frankfurt 📣 Jetzt anmelden 📣

Nachhaltigkeit kommunizieren – nachhaltig kommunizieren: IMPACT Teil 3

IMPACT Teil 3
Bild: Pexels

Teil 3: „Greenwashing“ oder anerkannt nachhaltig: vom Wildwuchs zum globalen Standard

Nachhaltigkeit kommunizieren – nachhaltig kommunizieren: IMPACT.

Spätestens mit Greta Thunberg und der durch sie ausgelösten Bewegung „Fridays for Future“ ist „Nachhaltigkeit“ zu einem dominierenden Thema im öffentlichen Diskurs geworden. Dabei ist die „Nachhaltige Entwicklung“ keineswegs ein neues Thema auf der Agenda der Unternehmenskommunikation.

Mit diesem Beitrag starten wir eine Artikelserie zu „Nachhaltigkeit“ und „Nachhaltiger Entwicklung“, mit der wir die Unternehmenskommunikation nach außen wie nach innen anreichern wollen. Es geht darum, Wirkung, also „Impact“ zu erzeugen – und aufzuzeigen, welchen Beitrag die IK-Bereiche leisten können. Dabei wenden wir das Prinzip der Nachhaltigkeit auf das Konzept dieser Artikelserie an, denn wenn die IK-Bereiche tatsächlich nachhaltig Wirkung erzeugen wollen, sollte dies auf fundierter Grundlage basieren. Es gilt die Formel: „IMPACT by Background“.

Lesen Sie im Folgenden:

  • Welche Standards für Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitskommunikation anerkannt sind.
  • Weshalb „Greenwashing“ nicht mehr funktionieren kann.
  • Warum Nachhaltigkeit ein hoch relevantes Thema für interne wie externe Stakeholder ist.

Die weiteren Beiträge werden sich aus verschiedenen Stakeholder-Perspektiven mit dem regulatorischen Rahmen, mit den Erwartungen von NGOs sowie mit bereits vorhandenen Initiativen und Ansätzen aus Unternehmenssicht befassen. Ziel ist es, den IK-Bereichen eine angemessene Grundlage für die eigene Konzeption der Nachhaltigkeitskommunikation bereitzustellen.

„Öko-Siegel“; „Green Initiative“; „Zertifikat Nachhaltigkeit“: Lange Jahre kamen immer neue Labels auf den Markt, mit denen Unternehmen gegenüber externen Stakeholdern ein Image als nachhaltig agierender Akteur erzeugen wollten. Nicht selten erfanden Unternehmen kurzerhand einen Standard, der unter einem wohlklingenden Namen den Eindruck echten Engagements vermitteln sollte. Allein: Genauere Blicke zeigten (und zeigen) viel zu häufig, dass es mit Ausnahme einiger Alibiaktionen nicht besonders weit um die Nachhaltigkeit bestellt war. Davon zeugten auch die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen, die nicht selten eher als Marketing-Text ohne hinreichende, nachprüfbare Datenbasis abgefasst waren.

Doch diese Zeiten sind endlich überwunden. Aus unübersichtlicher Vielfalt und einem Wettbewerb der nicht immer seriösen (Berichts-)Standards hat sich mittlerweile ein weltweit anerkannter Berichtsstandard durchgesetzt, der dem umfassenden Anspruch der nachhaltigen Entwicklung gerecht wird. Die Rede ist von der „Global Reporting Initiative (GRI)“, deren Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in vielfältige und anspruchsvolle Kriterien-Cluster gegliedert sind. Insbesondere international agierende Unternehmen legen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung die GRI-Kriterien zugrunde. Im Berichtstext wird die Referenz auf die jeweils zutreffenden Einzelanforderungen explizit aufgezeigt, sodass der Soll-Ist-Vergleich direkt möglich wird. Wesentlich ist, dass die im Bericht getroffenen Aussagen durch Zahlen, Daten und Fakten nachgewiesen werden. Genau darin besteht der essentielle Unterschied zu eher marketinglastigen Berichtsarchitekturen und -praktiken.

Der „Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)“ ist ein weiterer, an GRI angelehnter Standard, der gegenüber GRI etwas weniger umfassende Anforderungen definiert. Verantwortlich für den DNK ist der in Deutschland bereits vor Jahren etablierte „Rat für Nachhaltige Entwicklung“. Der Rat unterstützt die Bundesregierung zu allen Fragen rund um Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitspolitik, sodass auch der DNK als anerkannter Standard gilt. Unternehmen und deren Kommunikationsbereiche tun also gut daran, die eigene Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber externen wie internen Stakeholdern an GRI oder am DNK auszurichten.

Dass es überhaupt um Nachhaltigkeitsberichterstattung geht, ist nicht zuletzt auf die Gesetzgebung aus Richtung der Europäischen Union zurückzuführen. Der auf europäischer Ebene vereinbarte „Green Deal“ sieht vor, die Nettoemissionen von Treibhausgasen bis 2050 auf 0 zu reduzieren (siehe auch Teil 2). Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die EU u.a. auf die Hebelwirkung der Berichtspflicht für Unternehmen: Sie werden angehalten, ihre Maßnahmen und Resultate gegenüber relevanten Stakeholdern transparent zu machen. Damit würden eben auch Nichtstun oder Green-washing unmittelbar ersichtlich. Analog zum Geschäftsbericht ist eine „nichtfinanzielle Berichterstat-tung“ vorgesehen, die ebenfalls durch externe Wirtschaftsprüfer validiert werden muss. Die EU hat die Schwelle für berichtspflichtige Unternehmen deutlich gesenkt, sodass ab 2024 allein in Deutschland die Zahl berichtspflichtiger Unternehmen auf rund 15.000 steigen wird.

Nachhaltigkeitsberichte sind damit ein wichtiges Kommunikationsinstrument für relevante Stakeholder. Hervorzuheben sind insbesondere die Kunden, die Mitarbeiter, die Lieferanten, der Finanzmarkt mit Playern wie Banken, Rating-Agenturen, professionellen Anlegern und Versicherungen sowie die Anteilseigner. Nehmen wir den bereits dargelegten rechtlichen Rahmenvorgaben auf europäischer und nationaler Ebene hinzu, wird deutlich, dass es für die Unternehmen kein Zurück zum Green-washing früherer Tage mehr gibt.


Hier finden Sie Teil 1 von IMPACT.

Hier finden Sie Teil 2 von IMPACT.

Hier finden Sie Teil 4 von IMPACT.

nach oben