Nachhaltigkeit kommunizieren – nachhaltig kommunizieren: IMPACT Teil 2

IMPACT Teil 2
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Teil 2: Passiert denn überhaupt nichts?

Nachhaltigkeit kommunizieren – nachhaltig kommunizieren: IMPACT.

Spätestens mit Greta Thunberg und der durch sie ausgelösten Bewegung „Fridays for Future“ ist „Nachhaltigkeit“ zu einem dominierenden Thema im öffentlichen Diskurs geworden. Dabei ist die „Nachhaltige Entwicklung“ keineswegs ein neues Thema auf der Agenda der Unternehmenskommunikation.

Mit diesem Beitrag starten wir eine Artikelserie zu „Nachhaltigkeit“ und „Nachhaltiger Entwicklung“, mit der wir die Unternehmenskommunikation nach außen wie nach innen anreichern wollen. Es geht darum, Wirkung, also „Impact“ zu erzeugen – und aufzuzeigen, welchen Beitrag die IK-Bereiche leisten können. Dabei wenden wir das Prinzip der Nachhaltigkeit auf das Konzept dieser Artikelserie an, denn wenn die IK-Bereiche tatsächlich nachhaltig Wirkung erzeugen wollen, sollte dies auf fundierter Grundlage basieren. Es gilt die Formel: „IMPACT by Background“.

Lesen Sie im Folgenden:

  • Welche gesellschaftlichen Trends rund um Nachhaltigkeit die Unternehmen treiben.
  • Wie sich Nachhaltigkeit aus regulatorischer Sicht entwickelt hat.
  • Welche Ressourcen für die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit bereit stehen.

Die weiteren Beiträge werden sich aus verschiedenen Stakeholder-Perspektiven mit dem regulatorischen Rahmen, mit den Erwartungen von NGOs sowie mit bereits vorhandenen Initiativen und Ansätzen aus Unternehmenssicht befassen. Ziel ist es, den IK-Bereichen eine angemessene Grundlage für die eigene Konzeption der Nachhaltigkeitskommunikation bereitzustellen.

So richtig weitergekommen sind wir offensichtlich nicht mit der Nachhaltigkeit, wie uns die Nachrichten Tag für Tag aufzeigen: Extreme Dürren und dann wieder Jahrhundertüberschwemmungen; erodierende Volkswirtschaften im Würgegriff der Korruption; Kinderarbeit und moderne Sklaverei, vor gar nicht langer Zeit noch die Voraussetzung für die Fertigstellung von Stadien für die Fußballweltmeisterschaft. Verzweifelt ist zu fragen: Ist denn bisher rein gar nichts geschehen, um all dem entgegenzuwirken?

Doch, es passiert so einiges: Politisch, gesellschaftlich. Und eben auch in den Unternehmen. Aber ganz offensichtlich reicht es nicht. Anders als in früheren Zeiten lassen sich gerade die jüngeren Generationen nicht mehr mit ein paar Baumpflanzaktionen besänftigen: Der Widerstand wird laut und ist nicht länger zu bagatellisieren.

Die Rede ist von Initiativen wie Fridays-for-Future, Omas-for-Future, Scientists-for-Future sowie von weiteren -for-Future-Bewegungen; oder von der jüngsten Bewegung „Die letzte Generation“, die aktuell den Diskurs prägt. Hinzukommen NGOs (non-Government Organizations), die teilweise seit Jahrzenten aktiv sind und mittlerweile gesellschaftliche Akzeptanz erfahren: Greenpeace, der World Wildlife Fund (WWF), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Amnesty International, Germanwatch und unzählige weitere Initiativen, die für den Erhalt der natürlichen Ressourcen, für soziale Gerechtigkeit und verantwortungsvolles Handeln im Sinne der künftigen Generationen eintreten. Politik und eben auch Unternehmenspolitik müssen sich dem stellen, wie auch immer wir Legitimität oder Angemessenheit dieser Proteste beurteilen.

Dabei gibt es nicht erst seit neuester Zeit ambitionierte gesetzliche Regelungen in Richtung Umweltschutz und gesellschaftlicher Verantwortung. Einige Beispiele:

  • Umweltgesetzgebung: Nicht nur in Deutschland existiert seit Jahrzehnten eine durchaus anspruchsvolle Gesetzgebung, die alle Umweltaspekte berücksichtigt.
  • Gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitenden: Die immer schon bestehenden Vorgaben zu Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz werden stetig weiterentwickelt und sind konkrete Antworten auf die Forderungen nach der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung, die dem Nachhaltigkeitskonzept inhärent sind (denn Fürsorge gegenüber den eigenen Mitarbeitenden wird als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung betrachtet).
  • Wahrung von Menschenrechten: Es ist wenig gewonnen, wenn es am Standort Deutschland nachhaltig zugeht, aber in anderen Ländern unter Missachtung von Menschenrechten agiert wird. Mit dem seit Januar 2023 gültigen Lieferkettengesetz sind in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte einschließlich des Verbots von Kinderarbeit über ihre gesamte Lieferantenkette sicherzustellen.
  • Transparenz und Berichterstattung: Die Europäische Union hat im Rahmen des „Green Deal“ in den letzten Jahren weitreichende Anforderungen zu verschiedenen Aspekten der Nachhaltigkeit und insbesondere zur Nachhaltigkeitsberichterstattung definiert. Bereits seit 2014 müssen bestimmte (größere) Unternehmen ausführlich über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten Bericht erstatten – und diese Berichte werden als Teil der Geschäftsberichte behandelt. Was bedeutet, dass sie extern, also durch Wirtschaftsprüfer, zu bewerten sind. Ab 2024 wird diese Berichtspflicht erheblich ausgeweitet, sodass nach Schätzungen allein in Deutschland künftig rund 15.000 Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen sein werden

Übrigens wird „Nachhaltigkeit“ zunehmend unter dem Kürzel „ESG“ geführt, das für „Environmental, Social, Governance“ steht und im Bereich der Finanzindustrie sowie bei Wirtschaftsprüfern verwendet wird. Damit soll die Adressierung in Richtung Unternehmen deutlich werden, denn „Nachhaltigkeit“ wird zunehmend im Kontext gesellschaftlicher Institutionen und politischer Willensbildung verwendet. Gemeint ist am Ende dasselbe.

Die zunehmende Regulierungstiefe zeigt an, dass in der Politik ein breit angelegter Change in Richtung konsequent gedachter und nachweislich praktizierter Nachhaltigkeitsaktivitäten stattfindet. Doch die kritische Öffentlichkeit erwartet mehr – gerade auch von den Unternehmen.

Es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass es nicht mehr ausreicht, erst auf den letzten Drücker und vernehmlich stöhnend so gerade eben neue gesetzliche Vorgaben umzusetzen, welche zuvor durch intensive Lobbyarbeit bekämpft wurden. Eine offensiv angelegte und konsequent verfolgte Nachhaltigkeitsstrategie ist die einzige Option, jedenfalls für solche Unternehmen, die (weiterhin) attraktiv für Nachwuchskräfte sein wollen, die positive Nachhaltigkeitsbewertungen von Ratingagenturen oder Investoren erhoffen und zunehmend kritische, weil informierte Nachfragen von Kunden beantworten müssen. Gibt’s nicht? Gibt’s doch. Und zwar seit langem.

Einst Exoten, heute Opinion Leader: Pioniere der Nachhaltigkeit gibt es seit vielen Jahren

Seit Jahrzehnten treten Unternehmen aus Überzeugung für nachhaltiges Wirtschaften ein und folgen – in der Öffentlichkeit wie auf den Märkten nicht immer angemessen gewürdigt – in ihrem Handeln glaubwürdig den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung. Solche Unternehmen haben sich oftmals in Verbänden und anderen Organisationen zusammengeschlossen wie beispielsweise B.A.U.M. oder dem Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft, von branchenspezifischen Zusammenschlüssen, Arbeitsgruppen, Startups und etlichen Grassroot-Bewegungen nicht zu reden. Über Jahre ist ein anspruchsvoller State of the Art zu Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsmanagement entstanden, der branchenspezifisch ausdifferenziert wurde und wird.

Profi-Tipp für IK-Bereiche: Informationen und Wissen nutzen, das es bereits gibt

In nahezu allen Branchen, die in Verbänden oder vergleichbaren Einrichtungen organisiert sind, gibt es Arbeitskreise und andere Fachgremien, die oftmals über Jahre hilfreiche Materialien rund um Nachhaltigkeit ausgearbeitet haben. Sprechen Sie ggf. die in Ihrem Unternehmen institutionalisierten Nachhaltigkeitsbereiche an. Auch die unternehmensinternen Umweltschutzbeauftragten, Strategiestellen oder Organisationsbereiche dürften geeignete Ansprechpartner sein.

Hier finden Sie Teil 1 von IMPACT.

Hier finden Sie Teil 3 von IMPACT.

Hier finden Sie Teil 4 von IMPACT.

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